In den vergangenen Jahren haben sich zur intensiveren Bearbeitung wichtiger Fragestellungen für die Kolpinghäuser Arbeitsgremien entwickelt. Sie dienen dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch, der Beratung aktueller Herausforderungen und der Entwicklung von Lösungskonzepten in den unterschiedlichen Aufgaben- und Handlungsfeldern der Kolpinghäuser. Mitglieder der Arbeitsgruppen sind erfahrene Multiplikatoren und am Austausch interessierte Vertreter/innen der Kolpinghäuser. Die Arbeitsgremien werden geschäftsführend vom Verband der Kolpinghäuser begleitet. Die sich aus den Beratungen entwickelnden Arbeitsaufträge werden im Anschluss formuliert und für alle Kolpinghäuser umgesetzt. Protokolle und weitere Sitzungsunterlagen stehen den Mitgliedern im INTRANET zur Verfügung.
Im einzelnen sind beim VKH folgende Arbeitsgremien angesiedelt:

Seit 2007 lädt der Verband der Kolpinghäuser einmal im Jahr alle Verantwortliche und Multiplikatoren der Kolping-Hotels und -Gästehäuser zu einer Jahrestagung ein. Ziel soll es sein,
anzubieten.
Bisherige Themen der Jahrestagungen waren u.a.:

Die Jugendwohnheimtagung findet einmal im Jahr statt. Sie dient dem Erfahrungsaustausch über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Jugendwohnens. Gleichzeitig werden relevante Informationen über Angebote und Leistungen des VKH gegeben. Schwerpunkt der Tagung ist darüber hinaus ein Studienteil, der wichtige Fragen aus dem Arbeitsalltag in den Einrichtungen aufgreift und im Austausch nach Lösungsmöglichkeiten sucht.
Zu den Jugendwohnheimtagungen sind die Trägervertreter/innen sowie die Heimleitungen eingeladen. Auf Wunsch können ggf. auch weitere hauptberufliche Kräfte aus den Jugendwohnheimen an der Tagung teilnehmen.
Bisherige Themen waren u.a.:
Die Dokumentationen der Tagungen stehen den Mitgliedern im INTRANET zum Download zur Verfügung.

Der Kooperationskreis der Jugendwohnheime in NRW hat sich Anfang des Jahres 2003 gegründet. Der gegenseitige Austausch über technische, pädagogische sowie zuschussrelevante Fragestellungen und die Erfahrungen im Umgang mit den jeweiligen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird dabei als besonders wichtig erachtet. Der Kooperationskreis ist ein Ergebnis aus der Erkenntnis, dass der gegenseitige Austausch, die kollegiale Beratung, die Bündelung von Interessen und eine ausführliche gegenseitige Hilfestellung bei der Bewältigung der durch die Zuschusstreichungen ausgelösten Finanzkrisen der einzige Weg ist, um dieser Herausforderung zu begegnen und die Jugendwohnheime sicher in die Zukunft zu führen.
Der Kooperationskreis trifft sch im Durchschnitt alle zwei bis drei Monate. Schwerpunkte der gegenwärtigen Beratungen sind:
Protokolle der Sitzungen und weitere relevante Unterlagen stehen den Mitgliedern im INTRANET zum Download zur Verfügung.
Weitere Ko-Kreise von Jugendwohnheimen in Deutschland sind gerade in der Entstehung. Die Jugendwohnheime aus Baden-Württemberg und Bayern haben sich zusammen gefunden. Für machne Bundesländer lohnt sich kein eigener Austauschkreis, diese Jugendwohnheime nehmen dann an einem der anderen Ko-Kreise teil.