MITGLIEDSCHAFT

Der Verband der Kolpinghäuser eV hat derzeit 161 Mitglieder. Mitglied werden können:

  • Juristische Personen als Rechtsträger von Kolpinghäusern, Jugendwohnheimen und ähnlichen Einrichtungen und
  • natürliche Personen, die Mitglieder des Bundesvorstandes des Kolpingwerkes Deutschland oder Mitglieder eines Diözesanvorstandes sind.

Hier finden Sie eine Übersicht über die derzeit dem Verband der Kolpinghäuser eV angeschlossenen Mitglieder.

Über die Vorzüge einer Mitgliedschaft kann diese Homepage bereits erste Auskünfte geben. Weitere Hinweise gibt der VKH gerne persönlich.

Hier steht die Beitrittserklärung zum Download bereit.

Abhängig von Größe und Umsätze der Kolpinghäuser, gibt es verschiedene Beitragsstufen für eine Mitgliedschaft im Verband der Kolpinghäuser eV. Hier steht die Beitragsordnung zur Ansicht/zum Download zur Verfügung.

VKH-Leitlinien

Wo Kolping draufsteht, ist auch Kolping drin.

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