Aktuelles

Außerordentliche Wirtschaftshilfe als Unterstützung

10.11.2020

Liebe Mitglieder im Verband der Kolpinghäuser,

seit dem 02. November 2020 ist das öffentliche Leben in Deutschland erneut runtergefahren. Nicht so umfassend wie im Frühjahr, dennoch mit ausschlaggebenden Maßnahmen.

Im Monat November 2020 steht eine außerordentliche Wirtschaftshilfe als weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind zur Verfügung.

Die Details zu den Hilfen stehen fest und werden auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen beschrieben:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/10/2020-11-05-PM-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november.html?cms_pk_kwd=05.11.2020_Au%C3%9Ferordentliche+Wirtschaftshilfe+November+Details+der+Hilfen+stehen&cms_pk_campaign=Newsletter-05.11.2020

Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).

Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen.

Bitte beachten Sie die FAQ für das Antragsverfahren der außerordentlichen Wirtschaftshilfen unter: www.bundesfinanzministerium.de/novemberhilfe

Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit der Geschäftsstelle auf.

Bleiben Sie weiterhin gesund!