Aktuelles

Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ – Beginn der 3. Antragsphase!

28.10.2021

Das Aktionsprogramm „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern" wird mit Mitteln des Bundesfamilienministeriums finanziert und soll förderberechtigten Familien mit einem besonderen Erholungsbedarf einen vergünstigten Familienurlaub ermöglichen. Der Aufenthalt kann in gemeinnützigen Familienferienstätten der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung und in weiteren, für die Familienerholung geeigneten gemeinnützigen Einrichtungen erfolgen.

Vom 28. Oktober bis 18. November 2021 findet eine 3. Antragsphase für gemeinnützige Familienerholungseinrichtungen statt.

Der Verband der Kolpinghäuser e. V. als zentralverantwortliche Stelle der Maßnahme, nimmt Ihre Anträge auf Gewährung einer Zuwendung aus der Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ ab dem 28. Oktober 2021 entgegen. Die Antragsformulare und Fördergrundsätze stehen auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und beraten Sie bei allen Fragestellungen rund um die Maßnahme.

Neben dem Antrag reichen Sie bitte folgende Anlagen ein:

- (freizeit-)pädagogisches Konzeption der Einrichtung mit Angeboten für Eltern und Kinder/Jugendliche

- Formular Selbstverpflichtung mit Ausführung zur Einhaltung bzw. Orientierung an den „Grundlagen gemeinnütziger Familienerholung in Deutschland“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung

- Satzung, Verfassung o.ä.

- Nachweis der Gemeinnützigkeit/Freistellungsbescheid Finanzamt

- Nachweis der Vertretungsberechtigung für den Antragssteller/in (Auszug aus dem Vereinsregister, Vollmacht, o.ä.)

Bitte beachten Sie, dass Anträge nur berücksichtigt werden können, wenn sie vollständig in der Zeit der Antragsfrist vorliegen.