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„Aktion Arbeitsminister*innen“ ¬– VKH und BAG KJS fordern Stärkung des Wohnraums für Azubis

01.04.2021

Die Möglichkeit, eine (duale) Ausbildung zu machen, muss für junge Menschen attraktiver werden. Das sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen als Angebot der Jugendsozialarbeit muss dazu als selbstverständliche Option gefördert und bekannt gemacht werden. Es erhöht Mobilität am Ausbildungsmarkt, bringt Auszubildende und Ausbildungsbetriebe zusammen und unterstützt die Verselbstständigung junger Menschen in einer immer komplexeren Lebenswelt.
 

Dafür setzen sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) und der Verband der Kolpinghäuser e. V. (VKH) gemeinsam mit einer aktuellen Aktion ein. Angeschrieben werden alle Arbeitsministerinnen und Arbeitsminister der Bundesländer, auch mit Unterstützung der katholischen Landesarbeitsgemeinschaften Jugendsozialarbeit. Unser Ziel ist es, das Jugendwohnen bekannter zu machen und u.a. eine bessere strukturelle Förderung zu erreichen.
 

Um die Potenziale des Jugendwohnens langfristig sichern und weiterentwickeln zu können, sind für uns folgende Punkte zentral:

1. Existenzabsicherung: Die Corona-bedingten, existenzbedrohenden Einnahmeausfälle im Jugendwohnen müssen bundesweit umfassend durch Hilfsmaßnahmen, beispielsweise in Form von Billigkeitsleistungen, ausgeglichen werden.
 

2. Gesetzesnovellierung: Im Rahmen der Gesetzesreform zum SGB VIII muss unter dem Paragrafen zur Jugendsozialarbeit in § 13.3 das „sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen“ als Fachbegriff verankert und eine verbindlichere „soll“-Regelung Eingang finden.
 

3. Öffentlichkeitsarbeit: Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit mit Bezug zu den Themen Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit und Ausbildung sollte das Jugendwohnen als stabilisierendes und mobilitätsermöglichendes Angebot einbeziehen – auch auf politischer Ebene.
 

4. Investive Förderung für Erhalt, Modernisierung und Digitalisierung: Investitionsförderungen im Jugendwohnen müssen verbessert werden. Das Programm zur Investitionskostenförderung über die Bundesagentur für Arbeit muss über das Jahr 2021 hinaus bestehen bleiben und der Zugang vereinfacht werden. Anderenfalls müssen Alternativen geschaffen werden, um die Häuser zukunftssicher aufzustellen.
 

5. Jugendhilfe: Der umfassende Mehrwert des Jugendwohnens in Bezug auf Ausbildungserfolg, Verselbständigung und Persönlichkeitsentwicklung muss für junge Menschen über die Kinder- und Jugendhilfe besser zugänglich werden. Für Careleaver und von Obdachlosigkeit bedrohte junge Menschen sollte der Zugang zum Jugendwohnen gestärkt werden.
 

6. Alle Auszubildenden fördern: Die finanzielle Förderung von Blockschüler*innen ist je nach Bundesland unterschiedlich, teils sehr gut, teils nicht existent. Die Förderung eines Wohnheimplatzes für schulische Auszubildende über das (Schüler-)BAföG funktioniert bisher in der Praxis nur selten. Beide Gruppen müssen im Jugendwohnen besser gefördert werden.