Informationen
für Einrichtungen

Informationen für Einrichtungen

Herzlich Willkommen!

Liebe Vertreter*innen der Einrichtungen für gemeinnützige Familienerholung,

hier finden Sie alle relevanten Informationen zu der Maßnahme "Corona-Auszeit für Familien - Familienferienzeiten erleichtern".

 

 

Voraussetzungen

Fördergrundsätze

Hier finden Sie die Fördergrundsätze für die Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“:

Grundlagen der gemeinnützigen Familienerholung

Folgende Kriterien und Qualitätsstandards bilden die Grundlagen gemeinnütziger Familienerholung. Interessierte Einrichtungen bestätigen diese anhand der Selbstverpflichtung, die Teil der Antragsunterlagen ist.

Antrag

So können Sie mit Ihrer Einrichtung an der Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ teilnehmen:

Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und fügen folgende Anlagen bei:

  • (freizeit-)pädagogisches Konzept der Einrichtung mit Angeboten für Eltern und Kinder/Jugendliche
  • Formular Selbstverpflichtung mit Ausführungen zur Einhaltung bzw. Orientierung an den "Grundlagen gemeinnütziger Familienerholung in Deutschland" der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung (Stand 2011)
  • Satzung, Verfassung o.ä. des Trägers der Einrichtung 
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid des Finanzamts)
  • Nachweis, wer für den Antragssteller/die Antragstellerin vertretungsberechtigt ist (z.B. aktueller Auszug aus dem Vereinsregister, Vollmacht o.ä.) 

 

Zur schnelleren Bearbeitung können Sie uns gerne Ihre Antragsunterlagen vorab per E-Mail zukommen lassen, an:
corona-auszeit@kolpinghaeuser.de

 

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zusätzlich im Original per Post bei uns eingehen müssen und nur durch Unterzeichnung rechtskräftig sind.
 

Kontakt

Die zentralveranwortliche Stelle beim Verband der Kolpinghäuser e.V. nimmt gerne Ihre Anträge zur Maßnahme "Corona-Auszeit für Familien - Familienferienzeiten erleichtern" an. Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:


Verband der Kolpinghäuser e. V. 
St.-Apern-Str. 32 
50667 Köln

E-mail: corona-auszeit@kolpinghaeuser.de 

 

Telefonische Beratung unter +49 (0) 221 / 29 241 318


Montag – Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 15.00 Uhr 
sowie Freitags: 09.00 – 12.00 Uhr

Ihr Ansprechpartner

Markus Unckrich Referent der Geschäftsleitung +49 (0) 221 / 29 24 13 - 18 corona-auszeit@kolpinghaeuser.de
  •   Verband der Kolpinghäuser (VKH)

FAQ

Fragen und Antworten zur Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“

Die Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ richtet sich an Familien mit kleinen und mittleren Einkommen sowie an Familien mit Angehörigen mit Behinderung. Da gerade diese Familien besonders stark durch die Corona-Pandemie belastet sind, ermöglicht die Maßnahme ihnen einen geförderten Familienferienaufenthalt.

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Modalitäten der Maßnahme und was teilnehmende Einrichtungen und Träger beachten müssen, liefert Ihnen die folgende Übersicht: