Der Verband der Kolpinghäuser e.V. ist als Zentralstelle für gemeinnützige Familienferienstätten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) tätig.
Bisher gab es drei Antragsverfahren für die Zeiträume 01.04.2020 - 31.12.2020, 01.01.2021 - 30.06.2021 sowie 01.07.2021 - 31.12.2021, die von vielen Einrichtungen genutzt wurden.
Derzeit ist ein weiteres Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung nach der Haushaltsplanung 2022 der Regierung nicht vorgesehen, wir werden uns aber weiterhin stark dafür einsetzen.