- Wirtschaftsplan 2020
- Jahresabschluss 2019, wenn dieser nicht vorliegt, der Abschluss des Jahres 2018,
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes,
- für Antragsteller die Anerkennung zugelassene Betten bzw. Übernachtungskapazitäten (offizielles Dokument)
- Selbstverpflichtung „Grundlagen gemeinnütziger Familienerholung“
- für Antragstellende die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
Checkliste Antrag
Bitte beachten Sie, dass Anträge nur berücksichtigt werden können, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind. Bitte reichen Sie den Antrag vollständig in der Zeit vom 01. September 2020 - 30. September 2020 bei der Zentralstelle des Verbandes der Kolpinghäuser e.V. ein. Die Kontaktdaten finden Sie hier.