Mitglied werden

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied werden können juristische Personen als Rechtsträger von

  • Kolpinghäusern,
  • Jugendwohnheimen
  • und ähnlichen Einrichtungen

Außerdem können Mitglieder des Bundesvorstandes des Kolpingwerkes Deutschland oder Mitglieder eines Diözesanvorstandes als natürliche Personen Mitglieder werden.


Vorteile einer Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft hat eine Reihe von Vorteilen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.


Mitglied werden

Um Mitglied zu werden, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf oder senden uns die die Beitrittserklärung zu.

Der Verband der Kolpinghäuser hat derzeit 161 Mitglieder.


Mitgliedbeitrag

Abhängig von Größe und Umsätze der Kolpinghäuser, gibt es verschiedene Beitragsstufen für eine Mitgliedschaft im Verband der Kolpinghäuser. Hier steht die Beitragsordnung zur Ansicht sowie zum Download zur Verfügung.