Geschichte

Geschichte der Kolpinghäuser

Verband der Kolpinghäuser (VKH)

1909 - erste Zusammenarbeit der Gesellenhäuser

Bereits um die Jahrhundertwende (19. Jahrhundert) stellten Verantwortliche im Kolpingwerk fest, dass einige Aufgaben im Verbund besser zu lösen sind. So wurde 1909 die Gründung eines Revisionsverbandes zur Unterstützung der Verwaltungen der Gesellenhäuser beschlossen.

 

1923 - Gründung eines Verbandes für die Gesellenhäuser

Erst unter den wirtschaftlichen Belastungen der Inflation in den ersten Krisenjahren der Weimarer Republik (1923) kam es zur Gründung eines Verbandes, der in erster Linie für die Belange der Gesellenhäuser zuständig sein sollte (Hausverwaltung und Kassenrevision). Um Neugründungen auf eine solide Basis zu stellen, wurde am 5. Mai 1925 die erste Satzung des "Reichsverband Katholischer Gesellenhäuser, Lehrlings- und Ledigenheime" beschlossen und am 22. Juni 1925 wurde der Verband in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen. Als rechtsfähiger Verein konnte er von nun an unter anderem die Interessen der ihm angeschlossenen Häuser auch vor Gericht vertreten.

Während des II. Weltkrieges ruhte die Tätigkeit des Verbandes.

 

1953 - Konstituierung zum Verband der Kolpinghäuser

Der Verband der Kolpinghäuser e. V. ist mit seinem jetzigen Namen am 3./4. März 1953 in Königswinter mit einer entsprechenden Satzung konstituiert worden.

Es gibt zur Zeit etwa 230 Kolpinghäuser in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Nutzung dieser Häuser, die ursprünglich gemäß dem Vorbild des Kölner Gesellenhospitiums auf die Zielsetzung Lebensschulung, Gemeinschaftserleben und -leben, Fortbildung und Freizeitgestaltung ausgerichtet waren, hat sich Anfang der 1950er Jahre eine weitere Differenzierung der Nutzungsformen ergeben.

Adolph Kolping und die Gesellenhäuser

Die Kolpinghäuser durch zielgerichtete und organisatorische Beratung zu unterstützen war und ist das Hauptanliegen des Verbandes der Kolpinghäuser e. V. (VKH).

 

Adolph Kolping 1848:

"Der Geselle ist in den Feierstunden (gemeint ist der Feierabend, d.Verf.) geradezu auf die Straße gewiesen oder ins Wirtshaus; denn zu Hause, beim Meister, ist kein rechter Verbleib. Er ist ein freier Mensch, aber auch so frei, dass die Freiheit zuzeiten eine Last wird."


Adolph Kolping 1852:

"Ordentliche Herbergen sind ein schreiendes Bedürfnis für ordentliche Gesellen, für sie nicht allein, sondern auch für ordentliche Meister, ordentliche Bürger, fürs ganze ordentliche christliche Leben. Der bestehende Zustand taugt nichts und muss gebessert werden."


Adolph Kolping 1854:

"Die Gesellenvereine (später Kolpingsfamilien, d. Verf.) lösen erst dann ihre Aufgabe, wenn man mit dem Verein ein Hospitium (später Kolpinghaus, d. Verf.) verbinden kann, so dass die Mitglieder dem nichtsnutzigen Herbergswesen entrissen werden."

1853 wurde auf der Generalversammlung der rheinisch-westfälischen Gesellenvereine allen Vereinen die Errichtung eines Gesellenhospitiums angeraten.

Der Text "Für ein Gesellenhospiz" aus Band 4 der Kolpingschriften kann als zweite programmatische Schrift Kolpings eingeordnet werden, jetzt bezogen speziell auf die Gesellenhospizen (Kolpinghäuser) dies aber im Kontext der grundlegenden Aufgaben und Zielsetzungen des Werkes insgesamt.