1909 - erste Zusammenarbeit der Gesellenhäuser
Bereits um die Jahrhundertwende (19. Jahrhundert) stellten Verantwortliche im Kolpingwerk fest, dass einige Aufgaben im Verbund besser zu lösen sind. So wurde 1909 die Gründung eines Revisionsverbandes zur Unterstützung der Verwaltungen der Gesellenhäuser beschlossen.
1923 - Gründung eines Verbandes für die Gesellenhäuser
Erst unter den wirtschaftlichen Belastungen der Inflation in den ersten Krisenjahren der Weimarer Republik (1923) kam es zur Gründung eines Verbandes, der in erster Linie für die Belange der Gesellenhäuser zuständig sein sollte (Hausverwaltung und Kassenrevision). Um Neugründungen auf eine solide Basis zu stellen, wurde am 5. Mai 1925 die erste Satzung des "Reichsverband Katholischer Gesellenhäuser, Lehrlings- und Ledigenheime" beschlossen und am 22. Juni 1925 wurde der Verband in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen. Als rechtsfähiger Verein konnte er von nun an unter anderem die Interessen der ihm angeschlossenen Häuser auch vor Gericht vertreten.
Während des II. Weltkrieges ruhte die Tätigkeit des Verbandes.
1953 - Konstituierung zum Verband der Kolpinghäuser
Der Verband der Kolpinghäuser e. V. ist mit seinem jetzigen Namen am 3./4. März 1953 in Königswinter mit einer entsprechenden Satzung konstituiert worden.
Es gibt zur Zeit etwa 230 Kolpinghäuser in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Nutzung dieser Häuser, die ursprünglich gemäß dem Vorbild des Kölner Gesellenhospitiums auf die Zielsetzung Lebensschulung, Gemeinschaftserleben und -leben, Fortbildung und Freizeitgestaltung ausgerichtet waren, hat sich Anfang der 1950er Jahre eine weitere Differenzierung der Nutzungsformen ergeben.