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Seit 1. April: Mobilitätszuschusses für junge Menschen

18.04.2024

Müssen Jugendliche umziehen, ihre Heimatregion verlassen, um eine Berufsausbildung beginnen zu können, bekommen sie seit dem 1. April 2024 einen Zuschuss zu den Familienheimfahrten.

Ein neuer Baustein, der seit dem 1. April 2024 greift, ist die Einführung eines Mobilitätszuschusses durch einen neuen § 73a SGB III, auf dessen Grundlage sich Auszubildende Kosten für Familienheimfahrten von der Bundesagentur für Arbeit erstatten lassen können.

Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit am Heimatort vor Beginn der Ausbildung. Die Berater*innen können den Zuschuss zusagen, wenn hierdurch die Aufnahme einer Ausbildung in einer anderen Region unterstützt wird. Die Förderung umfasst die Kostenübernahme von zwei Familienheimfahrten pro Monat während des ersten Ausbildungsjahres. Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung der Arbeitsagenturen.

Die Informationen kompakt zusammengefasst, finden Sie in der Broschüre "Durch Mobilitätsbereitschaft zur Ausbildung" der Agentur für Arbeit, die Sie hier digital downloaden können.