Die "Corona-Auszeit" ermöglicht Familien ab Oktober vergünstigte Urlaube. Für die Maßnahme sucht das Bundesfamilienministerium weitere Einrichtungen der Familienerholung, die geförderte Plätze für Familien anbieten wollen.
Gemeinnützige Träger von Einrichtungen für die Familienerholung können ab sofort Fördermittel für die Maßnahme "Corona-Auszeit für Familien" beantragen. Die zweite Antragsphase ist am 30. August gestartet. Ziel ist, noch mehr Einrichtungen zu gewinnen, in denen Familien den vergünstigten Urlaub verbringen können. Genau wie in der ersten Antragsphase reichen die gemeinnützigen Träger ihren Antrag beim Verband der Kolpinghäuser e.V. ein. Dafür haben sie bis zum 26. September Zeit.
Für die Familienerholung geeignete Einrichtungen sollen über eine gute Infrastruktur für Familien verfügen und den Familien pädagogisch begleitete Freizeitangebote machen.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger von für die Familienerholung geeigneten Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die seit mindestens 1. Dezember 2019 mit gemeinnützigen Übernachtungsangeboten dauerhaft am Markt tätig sind. Die Träger und ihre Einrichtungen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen stehen auf der Website des Verbands der Kolpinghäuser e.V. bereit.
Info-Veranstaltung online besuchen
Interessierte Träger und Einrichtungen können an einer Online-Informationsveranstaltung zu der Maßnahme "Corona-Auszeit für Familien" teilnehmen. Folgende Termine stehen zur Wahl:
- Donnerstag, 16. September, 10 bis 12 Uhr
- Freitag, 17. September, 10 bis 12 Uhr
Es wird um Anmeldung per Mail gebeten: corona-auszeit@kolpinghaeuser.de.
Kontakt:
Verband der Kolpinghäuser e.V.
c/o Corona-Auszeit
Geschäftsführerin Christina Borchert
St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln
Tel.: 0221 29 24 13 18
E-Mail: corona-auszeit@kolpinghaeuser.de