Das Kolpingwerk sieht alle Jugend- und Azubiwohnheime, die notwendigen Wohnraum für Blockschüler*innen anbieten beim Förderprogramm „Junges Wohnen“ benachteiligt.
Im Mai hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen den Förderaufruf „Junges Wohnen – Modernisierung von Wohnheimplätzen“ veröffentlicht. Demnach will das Land Baden-Württemberg die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende unterstützen. Allerdings richtet sich das Förderprogramm lediglich an Jugendwohnheime, in denen Auszubildende dauerhaft wohnen. Wohnheimplätze für Auszubildende in Blockbeschulung, wie sie die Stuttgarter Kolpinghäuser anbieten, sind von der Förderung ausdrücklich ausgeschlossen. Mehr als zwei Drittel der Wohnheime in Baden-Württemberg bieten Wohnraum für Auszubildende in Blockbeschulung an. Rund 80% der Auszubildenden in Jugend- und Azubiwohnheimen sind Blockschüler*innen.
Bei einem Treffen mit Bauministerin Nicole Razavi und dem stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Stefan Teufel trugen die Vertreter des Kolpingwerks Baden-Württemberg erneut die Forderung vor, auch Wohnheimplätze für Blockschüler*innen im Förderprogramm zu berücksichtigen. Denn auch in diesen Wohnheimen bestehe hoher Sanierungsbedarf. Kolpingseits haben an dem Gespräch Robert Klima, Landesgeschäftsführer des Kolpingwerks LV Baden-Württemberg und Vorstand des Stuttgarter Kolpinghäuser e.V., Landessekretär Thomas Kneuer und Landespräses Walter Humm teilgenommen.
Die Nichtberücksichtigung im Förderprogramm stelle die Träger des Jugend-/Azubiwohnens vor große finanzielle Herausforderungen und sei schwer nachvollziehbar, betonte Robert Klima. Erfahrungsgemäß unterschieden die Jugendwohnheime im Land nicht zwischen Auszubildenden in Blockbeschulung und dauerhaft untergebrachten Auszubildenden. Häufig seien dort Blockschüler*innen und Dauerbewohner*innen gemischt untergebracht – je nach Konzept und Nachfrage. „Das Kolpinghaus Stuttgart Zentral ist auf Förderzuschüsse angewiesen, um notwendige Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können“, sagte Robert Klima. „Allein unser Sanierungsaufwand im Kolpinghaus Stuttgart Zentral beträgt ca. 30 Millionen Euro. Ohne eine Förderung des Landes ist die Zukunft des Jugendwohnheims in Stuttgart mit insgesamt 170 Zimmern für junge Menschen in Ausbildung grundsätzlich gefährdet. Ohne ergänzende Fördermittel ist die Finanzierung der erforderlichen Investitionen auf dem freien Kapitalmarkt kaum abzubilden“.
Ministerin Nicole Razavi sagte, sie könne die Forderung des Kolpingwerks gut nachvollziehen. Sie erklärte jedoch, dass die Unterbringung von Blockschüler*innen als vorübergehende Unterbringung und nicht als dauerhaftes Wohnen geführt werde. Die Fördermittel stammen seitens des Bundes aus dem Etat des sozialen Wohnungsbaus und sind entsprechend zweckgebunden. Die Ministerin sieht an dieser Stelle keinen Interpretationsspielraum. Deswegen könne das Förderprogramm hier nicht greifen.
Ministerin Nicole Razavi ist die Brisanz der Thematik für das Jugend- und Azubiwohnen bewusst. Sie will nicht untätig bleiben und möchte sich für eine finanzielle Unterstützung stark machen. In den betreffenden Landesministerien ist die Förderproblematik durchaus präsent und es wird nach einer Lösung gesucht. Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Stefan Teufel ermutigt das Kolpingwerk bei dem Anliegen und sichert ebenfalls seine Unterstützung zu. Ministerin Nicole Razavi freut sich auf einen Besuch im Kolpinghaus Stuttgart Zentral und folgt der Einladung gerne, um sich vor Ort einen persönlichen Eindruck zu verschaffen.
Für den Landesvorstand
Wolfgang Bandel, Landesvorsitzender
Robert Klima, Landesgeschäftsführer
Walter Humm, Landespräses
Info: Das Kolpingwerk Landesverband Baden-Württemberg setzt sich aus den beiden Diözesanverbänden Freiburg und Rottenburg-Stuttgart zusammen. Er ist ein generationen-übergreifender Sozialverband mit landesweit mehr als 23.000 Mitgliedern in über 290 Kolpingsfamilien vor Ort.