Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) bezieht Stellung zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (13. SGB II ÄndG). Wir äußern uns anwaltschaftlich im Interesse junger Menschen mit geringen Chancen, „die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind“ (vgl. SGB VIII, § 13,1).
Aus unserer Sicht haben junge Menschen das Recht auf einen Sozialstaat, der sie in ihren individuellen Bedarfen fördert, ihre Teilhabe garantiert und ihnen verlässlich in Notlagen hilft. In unserer Stellungnahme beziehen wir uns explizit auf jene Teile des Gesetzentwurfes, die aus unserer Sicht Auswirkungen auf und Bezug zu jungen Menschen haben.
Vorweg stellen wir jedoch klar: Maßnahmen, insbesondere Sanktionen, gegen Elternteile treffen immer auch Kinder und Jugendliche. Ihre Chancen auf Bildung, soziale Teilhabe und eine stabile Zukunft werden aus unserer Sicht durch Leistungsminderungen massiv gefährdet. Daraus resultieren Einschränkungen in der persönlichen Entwicklung, die zu gravierenden Nachteilen im späteren Leben führen können. Familien, in denen junge Menschen (nach Definition im § 7 SGB VIII) leben, müssen von entsprechenden Änderungen in den §§ 7b, 31, 31a und 32a als Härtefall gesehen oder – besser noch – ausgenommen werden.
Zudem kritisieren wir die stigmatisierende Perspektive auf Millionen Menschen, die staatliche Leistungen beziehen und faktisch in Not sind. Durch wesentliche Änderungen im SGB II (u. a. §§ 15b, 31, 31a oder 32a) wird suggeriert, dass sie bewusst und vorsätzlich in ihrer Lage verharren. Dem widersprechen wir mit Verweis auf Statistiken und Studien zum Missbrauch staatlicher Leistungen.
Wir begrüßen, dass im Entwurf die berufliche Ausbildung junger Menschen priorisiert wird und sie besser bei der beruflichen Orientierung sowie bei der Einmündung in eine Berufsausbildung unterstützt werden sollen. Es wird richtig erkannt, dass die bestehenden Förderinstrumente und Förderregeln des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) noch nicht ausreichend ausgestaltet sind. Die ganzheitliche Beratung und Betreuung junger Menschen muss deswegen gestärkt werden – insbesondere bei jungen Menschen mit geringen Chancen; oder wie es im Gesetzentwurf heißt: in komplexen persönlichen Lebenslagen. Wir unterstützen folgende Aussage in der Problem- und Zielbeschreibung des Gesetzes: „Diese Förderlücke soll geschlossen werden. Junge Menschen müssen in ihrer persönlichen Entwicklung, ihrer beruflichen Orientierung und ihrer nachhaltigen Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bedarfsgerecht Unterstützung erhalten können. Die rechtskreisübergreifende Kooperation im Sinne einer Jugendberufsagentur soll deshalb gestärkt werden.“
Um die Änderungen im Detail nachvoillziehen können, bitten wir Sie die Stellungnahme der BAG KJS herunterzuladen (siehe unten).



