Die „Corona-Auszeit“ ermöglicht Familien seit Oktober 2021 vergünstigte Urlaube. Für die Maßnahme sucht das Bundesfamilienministerium weitere Einrichtungen der Familienerholung, die geförderte Plätze für Familien anbieten wollen.
Gemeinnützige Träger von Einrichtungen für die Familienerholung können ab sofort Fördermittel für die Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien“ beantragen. Die vierte Antragsphase startet am 24. Januar. Ziel ist, noch mehr Einrichtungen zu gewinnen, in denen Familien den vergünstigten Urlaub verbringen können. Genau wie in der ersten Antragsphase reichen die gemeinnützigen Träger ihren Antrag beim Verband der Kolpinghäuser e.V. ein. Dafür haben sie bis zum 27. Februar Zeit.
Für die Familienerholung geeignete Einrichtungen sollen über eine gute Infrastruktur für Familien verfügen und den Familien pädagogisch begleitete Freizeitangebote machen.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger von für die Familienerholung geeigneten Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die seit mindestens 1. Dezember 2019 mit gemeinnützigen Übernachtungsangeboten dauerhaft am Markt tätig sind. Die Träger und ihre Einrichtungen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.
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